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Service AGB
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der Firma Frank Maier Netzwerktechnik,
nachfolgend kurz FMN genannt, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, soweit nicht schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von
FMN schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und
Ergänzungen dieser AGB. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der
schrift-lichen Bestätigung durch FMN.
2. Lieferungen und Leistungen
Die Angebote der FM Netzwerktechnik sind freibleibend und unverbindlich. Ein
Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der FMN, spätestens
jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden oder die Ausführung einer
Leistung zustande.
Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der FMN ausdrücklich
vorbehalten.
Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von FMN
vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und
Hindernisse, wie z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und unverschuldet verspätete
Materialanlieferungen.
Sollte FMN mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der
Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß
weiterer Ansprüche vom Vertrag zurück treten. Soweit die Lieferverzögerungen
länger als sechs Wochen dauern, ist auch FMN berechtigt ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
3. Abnahme und Gefahrenübergang
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit laut
Lieferschein oder Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 8
Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen
Beauftragte oder andere Personen, die von FMN benannt sind, spätestens mit
unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen
Beauftragte auf den Kunden über.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die sich aus den Angeboten oder Preislisten ergebenden Preise verstehen sich ab
Lager Stuttgart. Mehrwertsteuer, Verpackung, Transportkosten,
Transportversicherungen und sonstigen Abwicklungspauschalen werden dem Kunden
berechnet.
Zahlungen von Waren sind 14 Tage, Dienstleistungen und Reparaturen sofort nach
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht FMN ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz
der deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus
gehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von
FMN nicht anerkannter oder nicht rechts-kräftig festgestellter Gegenansprüche
ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von FMN bis zur Erfüllung aller auch
zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen
von FMN an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf FMN zur Geltend-machung
des Eigentumvorbehaltes an der Vorbehaltsware, die Geschäftsräume des Kunden
betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegen-standes
durch FMN gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kauf-mann ist.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im
jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der
Bestellung an FMN ab.
6. Gewährleistung
FMN gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind
sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht
möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen
auszuschließen. FMN übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den
Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl
zusammen-arbeiten.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der
Lieferung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die
zurückzuführen sind auf:
-betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß
-unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungs-fehler und fahrlässiges Verhalten des
Kunden,
-Betrieb mit falscher Stromart oder ‑spannung,
-Brand, Blitzschlag Explosion oder netzbedingte Überspannung,
- Feuchtigkeit aller Art
-falsche oder fehlerhafte Programm-, Software-, und / oder Verarbeitungsdaten,
sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn,
der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten
Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummern,
Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht
werden.
Die Beseitigung von Gewährleistungs-mängeln erfolgt bei FMN oder einem anderen,
von FMN benannten Ort. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von FMN
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ergibt die Überprüfung einer Mängel-anzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht
vorliegt ist FMN berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
7. Haftung und Schadenersatzansprüche
Die Haftung der FMN ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei
Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu
rechnen war. FMN haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder
entgangenen Gewinn.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglich-keit der Leistung, wegen Nichterfüllung,
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und
aus unerlaubter Handlung sind gegenüber FMN als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht wurde.
8. Reparaturen und Installationen
Reparaturen und Installationen werden von der FMN im Rahmen des erteilten
Auftrages ausgeführt. Für Datenverluste auf den Datenträgern während der
Reparatur oder einer Installation übernimmt FMN keine Haftung. Vor Übergabe an
FMN ist vom Kunden eine vollständige Datensicherung vorzunehmen. Bei
fehlerhaften Reparaturen bessert FMN innerhalb eines Monates nach, sofern der
Fehler eindeutig im Zusam-menhang mit der vorhergehenden Reparatur steht.
9. Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Anspruch abzutreten. Erfüllungsort und
Gerichtsstand bei Kaufleuten ist Stuttgart. FMN ist jedoch berechtigt, den
Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder dieses Vertragswerk eine
Regelungslücke ent-halten, so werden die Vertragsparteien die unvollständigen
Bestimmungen durch angemessene Regelungen
ersetzen oder er-gänzen, die den ursprünglichen wirtschaft-lichen und
rechtlichen Zweck der gewollten Regelung weitgehend entsprechen. Die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. |
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